Tagfahrleuchten nach STVZO anschließen
Um unsere Tagfahrleuchten fahren zu dürfen, müssen ein paar STVZO Bestimmungen eingehalten werden, die wir hier mal näher erläutern möchten.
- Montageort: Fahrzeugfront
- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
- Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
- Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Unser kleines 5LED Tagfahrlichtkit kommt schon mit dem Kompletten KabelKit zu Ihnen nach Hause. Sie müssen es lediglich noch richtig verkabeln.
